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FAQ / Hausordnung

FAQ

1. Wann öffnet das CinePark Kino?
Unser Kino öffnet täglich 15 Minuten vor der ersten Vorstellung.

2. Wo finde ich die Eintrittspreise?
Unsere Eintrittspreise findest Du HIER

3. Wie kann ich Karten außerhalb, aber auch während der Öffnungszeiten reservieren?
Unsere Telefonreservierung steht Dir gerne während der Kinoöffnungszeiten unter 08252 / 91 00 44 zur Verfügung. Du hast jedoch zusätzlich 24 Stunden die Möglichkeit Karten sitzplatzgenau hier auf der Homepage unter dem Menüpunkt "Programm / Tickets" zu reservieren. Dies kostet KEINEN Aufpreis! Wenn nicht immer sofort alle Anrufe von uns während der Öffnungszeiten angenommen werden können, dann bitten wir um Verständnis, denn es könnte sein, daß bereits andere Leitungen für eine Reservierung belegt sind oder Kunden direkt vor uns an der Kinokasse stehen, welche wir dann natürlich zu erst bedienen müssen. Trotzdem möchten wir Dich auf folgendes aufmerksam machen: Alle Reservierungen sind OHNE Gewähr! Wir behalten uns vor, Reservierungen zu ändern, zu verschieben oder auch zu löschen. Es besteht kein Anspruch auf reservierte Karten!

4. Wann muß ich reservierte Karten an der Kinokasse abholen?
In der Regel müssen Karten 30 Minuten vorher abgeholt werden. Dies gilt jedoch durch die Öffnungszeiten NICHT für die erste Vorstellung des Tages. Hier reicht es, wenn die Karten 15 Minuten, sprich bei Kinoöffnung, abgeholt werden.

5. Muß ich mich auch hinten in der Reihe anstellen um reservierte Karten abzuholen?
Ja. Da wir keine extra Eintrittskartenkassen haben und somit an allen Kassen auch Süßwaren und Getränke zu erwerben sind, können wir hier leider niemanden bevorzugen. Wir bitten um Verständnis.

6. Bei der Reihenbezeichnung ist die Reihe "1" hinten oder vorne?
Bei uns ist in allen Sälen die "Reihe 1" VORNE.

7. Kann ich mich hinsetzen wo ich möchte?
Nein, Du bekommst bei uns Platzkarten. Jeder Gast hat seinen festen Sitzplatz.

8. Warum muß ich meine Reservierungen so früh abholen?
Weil unser Kassensystem die nicht abgeholten Reservierungen automatisch spätestens 20 Minuten vor Beginn der Vorstellung löscht. Es kommt fast immer vor, daß reservierte Karten nicht abgeholt werden, und damit diese wieder rechtzeitig in den Verkauf gelangen und andere Gäste dann auch die Möglichkeit haben weiter hinten zu sitzen, ist diese Regelung erforderlich.

9. Wenn ich online nicht mehr reservieren kann bekomme ich dann trotzdem noch Karten an der Kinokasse oder im Onlinekauf?
Ja, denn die Reservierung übers Internet wird ca. 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung gesperrt. Das ist erforderlich damit keine Überbestellung erfolgen kann. Per Telefon kannst Du Karten bis ca. 30 Minuten vorher noch bestellen, falls das Platzangebot ausreichend ist. Onlinetickets kannst Du jedoch bis zum Start der Vorstellung online erwerben.

10. Ab wann finde ich das neue Programm online, oder erhalte es per Newsletter?
Eine Kinowoche startet immer am Donnerstag! Unser Programm für die neue Kinowoche wird Montag´s erstellt und ab ca 15 Uhr hier auf der Homepage online zur Verfügung stehen. Alle Newsletterempfänger erhalten im Regelfall eine Stunde später selbigen.

11. Darf ich eigene Speisen und Getränke mit ins Kino nehmen und verzehren?
NEIN. Da ein Kino nicht nur von den Eintrittskarten, sondern auch vom Verkauf von Popcorn, Getränken, etc. lebt, kann das nicht akzeptiert werden. Hier noch ein Hinweis: Wenn sich alle Gäste daran halten, dann können auch wir eine stabile Preisgestaltung unserer Süßwaren und Getränke garantieren. Also bitte unterstütze auch DU uns und bringen bitte keine eigenen Getränke, etc. mit.

12. Wie lange sind unsere Kinogutscheine gültig?
Alle unsere eigenen Gutscheine, egal ob Wert-, Snack- und sonstige Gutscheine sind immer 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Beispiel: Gutschein wurde am 01.07.XX ausgestellt, dann ist dieser das restliche Jahr, sowie 3 weitere vollständige Kalenderjahre gültig. Danach verliert er seine Gültigkeit und kann nicht mehr eingelöst werden.

13. Kann man das Kino auch für ein Firmenevent oder eine private Feier anmieten?
Ja. Dazu wende Dich sich bitte an unsere Verwaltung unter 08252 / 9039 8888 oder per Mail an kinomieten@movieplace.de

14. Ist das Kino klimatisiert?
Alle Kinosäle sind vollklimatisiert.

Das Team vom CinePark Kino freut sich auf Deinen Besuch

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Hausordnung / Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das CinePark Kino
Bürgermeister-Stocker-Ring 1 – 86529 Schrobenhausen

§1
Geltungsbereich für diese Hausordnung ist das gesamte Kinogebäude. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich das Kino jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie sämtliche weiteren rechtlichen Schritte nach angemessener Wahl vor.

§2
Das Kino behält sich nachträgliche Änderungen an bereits ausgedruckten oder anderweitig veröffentlichten bzw. publizierten Programmen, Spielzeiten etc. vor.

§3
Das Mitbringen von Hunden oder anderen (Haus-)Tieren ist untersagt.

§4
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken jeglicher Art ist untersagt.

§5
Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen oder Gegenständen, von denen in irgendeiner Art und Weise eine Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot für sperrige und übergroße Gegenstände (z.B. Sporttasche, Koffer, große Rucksäcke etc.)

§6
Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Gegenstände müssen vor Betreten der Kinosäle außer Betrieb gesetzt werden.

§7
Der Zutritt zum Kinosaal ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Die auf der Eintrittskarte angegebene Reihen- und Sitzplatznummer ist verbindlich.

§8
Im gesamten Gebäude sind Foto-, Film-, Video-, und Tonaufnahmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Geschäftsleitung untersagt.

§9
Aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen u. a. des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, ist das Kino verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK- Altersfreigabe) zu achten. Diese Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das Einverständnis, noch durch die Begleitung einer erziehungsberechtigten oder sonstigen Person umgangen werden.

§10
Im gesamten Kino herrscht absolutes Rauchverbot.

§11
Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände lehnt das Kino bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss jegliche Haftung ab.

§12
Beim Kauf der Eintrittskarte erhaltenes Wechselgeld ist umgehend auf Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Erhaltene Eintrittskarten sind ebenfalls der Richtigkeit zu überprüfen (Filmtitel, Uhrzeit, Datum, Sitzplatz, etc.), auch hier sind spätere Reklamationen ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme einer Ermäßigung muss vor dem Ausdruck der Eintrittskarte dem Kassenmitarbeiter bekannt gegeben, und durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Erläuterungen zu Ermäßigungs-Anspruch befinden sich auf den Aushängen an den Kassen. Gewährte Ermäßigungen sind eine freiwillige Leistung des Kinobetreibers und nicht rechtsbindend.

§13
Rückforderungen gezahlter Eintrittsgelder, die auf dem Inhalt der vorgeführten Filme beruhen, sind ausgeschlossen. Für physische oder psychische Schädigungen, die aus dem Inhalt oder der Qualität der vorgeführten Filme resultieren, ist jegliche Haftung durch das Kino ausgeschlossen.

§14
Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor Beginn der jeweiligen Vorführung möglich. Zur Vorführung zählen auch die Werbung sowie sämtliche Vorschaufilme, Trailer etc., die vor dem Hauptfilm gezeigt werden.

§15
Alle unsere eigenen Gutscheine, egal ob Wert-, Snack- und sonstige Gutscheine sind immer 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Beispiel: Gutschein wurde am 01.07.XX ausgestellt, dann ist dieser das restliche Jahr, sowie 3 weitere vollständige Kalenderjahre gültig. Danach verliert er seine Gültigkeit und kann nicht mehr eingelöst werden.

§16
Kinofreikarten sind nicht automatisch und immer gültig. Die Annahme von Kinofreikarten kann zu einzelnen Vorstellungen/Filmen verweigert werden.

§17
Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln des Gebäude betreten, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Gebäudes in einen derartigen Zustand versetzen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auch Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

§18
Personen, die in jeglicher Art und Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen oder demontieren oder entfernen, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen bedrohen, gefährden oder verletzen oder den geregelten Betriebsablauf auf andere Art und Weise stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

§19
Das Verteilen oder Verkaufen von Prospekten, Flugblättern anderen Druckerzeugnissen, irgendwelchen Werbeartikeln oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Geschäftsleitung untersagt.

§20
Die Nutzung aller im Gebäude durch Dritte aufgestellte Geld-, Spiel-, oder sonstigen Automaten geschieht auf eigene Verantwortung. Bei Fehlfunktionen oder Ausfall dieser Geräte ist jegliche Haftung durch das Kino ausgeschlossen.

§21
Den Anweisungen des Kino- Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Erfüllungsort ist der Standort des Kinos.
Gerichtsstand ist Neuburg an der Donau, sofern nicht gesetzlich anders geregelt.
Schrobenhausen, den 01.01.2022

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